0900 Alternative

0900 Servicenummern haben in Deutschland ab 01. Dezember 2024 wichtige und weitreichende regulatorische Änderungen erfahren müssen!

Bereits im Juni 2023 gab der VATM* in einer Pressemitteilung bekannt, dass es einen großen Verhandlungserfolg mit der Telekom Deutschland GmbH unter Einbeziehung der BNetzA** im Bereich der Nutzung von Servicerufnummern gegeben hat.
Warum wurde dieser eigentliche Rückschritt als Erfolg gewertet? Weil es auch ganz schnell das absolute Ende der Servicenummern hätte bedeuten können.

Was hat sich ab dem 1. Dezember 2024 geändert?

Die Rufnummerngassen (z.B. 0900-X) werden im neuen Verfahren des Online-Billing unter Vergütungsbeteiligung aller Teilnehmernetzbetreiber fortgeführt.
Es gibt fortan ausschließlich Minutentarife, die s.g. Blocktarife fallen ersatzlos weg, auch verbindungsunabhängige Festentgelte (z.B. Abos) dürfen nicht mehr angeboten werden.
.
Es wurde weiterhin eine einheitliche Abrechnungsroutine für alle Zuführungsnetze eingeführt.
Eine feste Rufnummernzuordnung nach Tarifgassen im Bereich (0)900 wurde eingeführt und somit fällt die bisherige Dienstezuordnung ebenfalls weg. Bisher wurde zwischen den Gassen 09001, 09003 sowie 09005 unterschieden.

Außerdem wird es rigorose Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch geben und bei Betrugsverdacht entfällt die Auszahlung. Dadurch wird sich auch der Zyklus der Auszahlung verlängern. Weiter wird nun ein höheres Entgelt für Fakturierung und Inkasso erhoben, und im Falle eines Inkasso- und Fakturierungsverbotes wird eine unmittelbare Rückbelastung vorgenommen. Die Auszahlungen an die Betreiber haben sich drastisch verringert. Es kommt so zu erheblichen finanziellen Einbußen für die Betreiber, das ist ein Fakt.

Die Minutenpreise für Anrufer auf die Servicenummern 0900 sind aus dem deutschen Festnetz und dem Mobilfunknetz gleich. Bisher waren Anrufe aus dem Mobilfunknetz immer teuer.

Preisansagen für Verbindungen mit einem Ursprung aus dem Festnetz erfolgen jetzt grundsätzlich durch den jeweiligen Netzbetreiber.
Für die Preisansagen der Verbindungen mit Ursprung in den Mobilfunknetzen erfolgen ausschließlich durch den Mobilfunknetzbetreiber.
Die Verpflichtungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, welche auch die Zwangstrennung bei 50,00 Euro bei Anrufen aus dem Festnetz regeln, entfallen ebenfalls.

Auskunftsnummern wurden ab 01.12.2024 ebenfalls auf das neue Verfahren des Online Billing umgestellt und mit einem einheitlichen Endnutzerpreis je Rufnummer aus allen Netzen versehen.

Halten Sie Ihr Geschäft am Laufen und nutzen Sie ab sofort PrePaidCall.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unseren Kundenberatern auf, die sie kompetent und unverbindlich beraten werden. Erfahren Sie, wie Sie sofort von unserem System PrePaidCall profitieren können.

*„Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.“
**„Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“

Thema: Was hat sich ab Dezember 2024 bei Servicerufnummern wie 0900 bzw. Auskunftsnummern wie 1188XX geändert ?