0900 Alternative

0900 Servicenummern in Deutschland erfahren ab 01. Dezember 2024 wichtige und weitreichende regulatorische Änderungen!

Bereits im Juni 2023 gab der VATM* in einer Pressemitteilung bekannt, dass es einen großen Verhandlungserfolg mit der Telekom Deutschland GmbH unter Einbeziehung der BNetzA** im Bereich der Nutzung von Servicerufnummern gegeben hat.
Warum wurde dieser eigentliche Rückschritt als Erfolg gewertet? Weil es auch ganz schnell das absolute Ende der Servicenummern hätte bedeuten können.

Was ändert sich ab dem 1.Dezember 2024?

Die Rufnummerngassen (z.B. 0900-X) können im neuen Verfahren des Online-Billing unter Vergütungsbeteiligung aller Teilnehmernetzbetreiber fortgeführt werden.
Es wird ausschließlich Minutentarife geben, die s.g. Blocktarife fallen ersatzlos weg, auch verbindungsunabhängige Festentgelte (z.B. Abos) dürfen nicht mehr angeboten werden.
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Es wird weiterhin eine einheitliche Abrechnungsroutine für alle Zuführungsnetze eingeführt.
Eine feste Rufnummernzuordnung nach Tarifgassen im Bereich (0)900 wird eingeführt und somit fällt die bisherige Dienstezuordnung ebenfalls weg. Bisher wurde zwischen den Gassen 09001, 09003 sowie 09005 unterschieden.

Außerdem wird es rigorose Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch geben und bei Betrugsverdacht entfällt die Auszahlung. Dadurch wird sich auch der Zyklus der Auszahlung verlängern. Weiter wird höheres Entgelt für Fakturierung und Inkasso erhoben, und im Falle eines Inkasso- und Fakturierungsverbotes wird eine unmittelbare Rückbelastung vorgenommen. Die Auszahlungen an die Betreiber werden sich drastisch verringern. Es wird so zu erheblichen Einbußen für die Betreiber kommen, das ist ein Fakt.

Die Minutenpreise für Anrufer auf die Servicenummern 0900 werden aus dem deutschen Festnetz und dem Mobilfunknetz gleich sein. Bisher waren Anrufe aus dem Mobilfunknetz immer teuer.

Preisansagen für Verbindungen mit einem Ursprung aus dem Festnetz erfolgen ab Dezember 2024 grundsätzlich durch den jeweiligen Netzbetreiber.
Für die Preisansagen der Verbindungen mit Ursprung in den Mobilfunknetzen erfolgen ab diesem Datum ausschließlich durch den Mobilfunknetzbetreiber.
Die Verpflichtungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, welche auch die Zwangstrennung bei 50,00 Euro bei Anrufen aus dem Festnetz regeln, entfallen ebenfalls.

Auskunftsnummern werden ab 01.12.2024 ebenfalls im neuen Verfahren des Online Billing fortgeführt und mit einem einheitlichen Endnutzerpreis je Rufnummer aus allen Netzen versehen.

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*„Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.“
**„Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“

Thema: Was ändert sich ab Dezember 2024 bei Servicerufnummern wie 0900 bzw. Auskunftsnummern wie 1188XX ?